Rechtliches
Hinweise zur Heilmittelwerbung
Arbeitsentwurf. Diese Texte müssen vor bezahlter Kundenarbeit von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden. Fehlende Firmendaten und branchenspezifische Regeln (u. a. HWG, DSGVO, KI) lassen sich durch eine Vorlage nicht vollständig schließen.
Stand: September 2026 · Anbieter: Mohammad Douba, handelnd unter DOUBATECH
1. Rahmen
Für die Außendarstellung von Heilberufen gelten u. a. das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und berufsrechtliche Vorgaben. Was erlaubt ist, hängt von Fachrichtung, Medium und konkretem Inhalt ab. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
2. Was DOUBATECH nicht verspricht und nicht fördert
- keine Heilversprechen oder Garantien medizinischer Ergebnisse,
- keine irreführenden Vorher-Nachher-Darstellungen,
- kein Kauf, keine Erzwingung und keine Manipulation von Bewertungen,
- keine Patientenzahlen- oder Ranking-Garantien.
3. Testimonials und Referenzen
Erfahrungsberichte und Abbildungen von Personen nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen und nur mit den erforderlichen Rechten und Einwilligungen der Praxis.
4. Verantwortung der Praxis
DOUBATECH bereitet Inhalte vor und hält sich an Freigaben und Vorgaben der Praxis. Die Praxis bleibt verantwortlich für die berufs- und werberechtliche Zulässigkeit ihrer öffentlichen Aussagen. Inhalte gehen erst mit Freigabe live.
5. Weitere Texte
Siehe auch AGB, Haftungsausschluss und KI-Hinweis.