Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arbeitsentwurf. Diese Texte müssen vor bezahlter Kundenarbeit von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden. Fehlende Firmendaten und branchenspezifische Regeln (u. a. HWG, DSGVO, KI) lassen sich durch eine Vorlage nicht vollständig schließen.
Stand: September 2026 · Anbieter: Mohammad Douba, handelnd unter DOUBATECH („Auftragnehmer“)
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Mohammad Douba (DOUBATECH) und Unternehmerinnen bzw. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB — insbesondere Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern sowie deren Praxisgesellschaften („Auftraggeber“ / „Praxis“) — über Leistungen rund um Telefon-Empfang, Google-Unternehmensprofil, Social Media und unterstützende KI-Automationen.
Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Zielgruppe. Weicht eine individuelle schriftliche Vereinbarung (Angebot, Auftragsbestätigung, AVV) von diesen AGB ab, geht die individuelle Vereinbarung vor.
Entgegenstehende Einkaufs- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt — je nach vereinbartem Umfang — insbesondere:
- Telefon-Empfang: Annahme oder Entgegennahme von Anrufen für die Praxis, Notieren von Rückrufen und Weitergabe vereinbarter Informationen an die Praxis; keine medizinische Beratung am Telefon.
- Google-Unternehmensprofil: Pflege und Optimierung öffentlicher Profilangaben (z. B. Öffnungszeiten, Fotos, Beschreibungen, Beiträge), soweit Zugangsrechte erteilt und Freigaben erteilt werden.
- Social Media: Vorbereitung von Beiträgen, Bildern und Texten; Veröffentlichung erst nach Freigabe durch die Praxis, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- KI-Automationen („KIs“): technische Unterstützung der genannten Abläufe, z. B. Entwürfe von Texten, Erinnerungen, strukturierte Gesprächsnotizen oder Assistenz bei der Anrufbearbeitung. KI ersetzt keine menschliche Kontrolle und keine ärztliche Entscheidung.
Der konkrete Leistungsumfang, Zeiten, Kanäle und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen außerhalb dieses Umfangs (z. B. Website-Neubau, Praxissoftware, Abrechnung, Personalüberlassung) sind nicht geschuldet, sofern nicht gesondert vereinbart.
3. Unverbindlicher Check und Vertragsschluss
Der auf der Website angebotene „kostenlose Check“ (Einschätzung des öffentlichen Auftritts) ist unverbindlich. Er begründet keinen Vertrag und keine Verpflichtung, einen Auftrag zu erteilen oder anzunehmen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot unterbreitet und die Praxis dieses annimmt, oder wenn beide Seiten den Auftrag schriftlich (auch per E-Mail) bestätigen. Bis dahin bleiben Angebote freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist genannt ist.
4. Preise, Abrechnung, Zahlung
Preise werden nach dem Check und dem gewünschten Umfang individuell vereinbart. Angaben auf der Website sind keine Fest- oder Listenpreise. Es gibt kein „Paket von der Stange“, sofern nicht ausdrücklich ein solches angeboten wird.
Vergütung, Abrechnungsintervall (z. B. monatlich oder projektbezogen) und Zahlungsziel ergeben sich aus dem Angebot. Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG nicht ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Zusatzaufwand, der durch fehlende Mitwirkung, nachträgliche Umfangserweiterung oder wiederholte Korrekturschleifen außerhalb des vereinbarten Rahmens entsteht, kann gesondert berechnet werden, wenn die Praxis zuvor darauf hingewiesen wurde.
5. Mitwirkung der Praxis
Die Praxis stellt rechtzeitig und vollständig bereit, was für die Leistung nötig ist, insbesondere:
- korrekte Praxisangaben, Öffnungszeiten, Kontaktwege und Ansprechpartner;
- Zugänge bzw. Berechtigungen zu Google-Unternehmensprofil, Social-Media-Konten und ggf. Telefonanlage, soweit vereinbart;
- Informationen zu gewünschtem Ton, Tabus, rechtlichen Vorgaben der Praxis und Freigabeprozessen;
- zeitnahe Freigaben oder Ablehnungen von Entwürfen.
Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Nachteile, die allein aus unterbliebener Mitwirkung der Praxis entstehen.
6. Freigaben und Veröffentlichung
Öffentliche Inhalte (Beiträge, Profiltexte, Bilder, Seitenänderungen und vergleichbare Veröffentlichungen) gehen erst online, wenn die Praxis sie freigibt — sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Mit der Freigabe bestätigt die Praxis, dass der Inhalt fachlich, werberechtlich und datenschutzrechtlich für sie freigegeben werden darf. Der Auftragnehmer ist kein Ersatz für die rechtliche oder medizinische Prüfung durch die Praxis.
7. Keine medizinische Leistung, keine Heilversprechen
Der Auftragnehmer erbringt keine Heilkunde, keine Diagnostik, keine Therapie und keine individuelle medizinische Beratung. Inhalte und Anrufannahme ersetzen keinen Arztkontakt und keine Notfallversorgung.
Bei der Gestaltung öffentlicher Inhalte sind die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und sonstiger berufs- und werberechtlicher Regeln zu beachten. Die Praxis trägt die Verantwortung für die inhaltliche Zulässigkeit ihrer Außendarstellung.
Der Auftragnehmer verspricht keine bestimmten Patientenzahlen, keine festen Suchmaschinen- oder Ranking-Ergebnisse, keinen Heilungserfolg und keine Umsatzgarantien. Solche Aussagen auf der Website oder in Gesprächen sind unverbindlich und keine zugesicherte Eigenschaft.
8. KI-Automationen — Grenzen und Prüfungspflicht
KI-gestützte Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein. Vor Veröffentlichung oder vor einer Verwendung mit Außenwirkung ist eine menschliche Prüfung durch den Auftragnehmer und/oder die Praxis erforderlich — je nach vereinbartem Ablauf.
KI-Systeme dürfen insbesondere nicht unüberwacht:
- Diagnosen stellen oder Behandlungen festlegen,
- medizinische Ratschläge mit Außenwirkung erteilen,
- rechtsverbindliche Erklärungen für die Praxis abgeben, soweit nicht ausdrücklich freigegeben.
Die Praxis bleibt für Entscheidungen über Patientenkommunikation und medizinische Inhalte verantwortlich. Details zur Datenverarbeitung bei KI-Einsatz regeln Datenschutzhinweise und — soweit einschlägig — der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
9. Abgrenzung: Software, Bewertungen, Drittanbieter
Die Leistungen ersetzen nicht die bestehende Praxissoftware (PVS), Terminbuchungssysteme, Abrechnung oder gesetzliche Dokumentationspflichten der Praxis.
Bewertungen werden weder gekauft noch erzwungen noch manipuliert. Der Auftragnehmer wirkt nicht an unlauteren Bewertungsmethoden mit.
Plattformen Dritter (z. B. Google, Social Networks, Telekommunikationsanbieter) unterliegen deren eigenen Bedingungen. Änderungen, Sperren oder Ausfälle bei Dritten liegen außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers.
10. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Vertragsdurchführung. Das gilt insbesondere für Zugangsdaten, interne Abläufe und schützenswerte Praxisinformationen. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.
11. Datenschutz und Rollen
Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis (z. B. Anrufinhalte, Kontaktdaten von Anrufern, Zugangsdaten zu Profilen), handelt er in der Regel als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Praxis bleibt Verantwortliche.
Ein AVV (siehe AVV) wird Bestandteil, sobald beide Seiten einen entsprechenden Auftrag bestätigen bzw. den AVV unterzeichnen oder ausdrücklich annehmen. Eigene Daten des Auftragnehmers (z. B. Rechnungsstellung, eigene Website) werden in eigener Verantwortung verarbeitet; siehe Datenschutz.
12. Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer darf Hilfspersonen und technische Dienstleister (z. B. Hosting, Kommunikation, KI-Dienste) einsetzen, soweit dies für die Leistung erforderlich ist und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Kategorien solcher Unterauftragnehmer werden im AVV bzw. auf Anfrage benannt. Eine Liste erfundener Firmenverträge wird hier nicht fingiert.
13. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Praxis die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den für sie erstellten Texten und Gestaltungen für den vereinbarten Zweck (Praxisauftritt). Vorlagen, Methoden, Automationen und allgemeine Know-how-Bestandteile des Auftragnehmers verbleiben bei diesem, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Praxis sichert zu, dass von ihr gelieferte Materialien (Fotos, Logos, Texte) frei von Rechten Dritter sind bzw. sie zur Nutzung berechtigt ist.
14. Laufzeit und Kündigung
Projektleistungen enden mit Erfüllung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufender Empfang oder Social-Betreuung) laufen auf unbestimmte Zeit oder für die vereinbarte Mindestlaufzeit und können mit der im Angebot genannten Frist ordentlich gekündigt werden — hilfsweise mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, soweit gesetzlich zulässig.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Beendigung werden Zugänge zurückgegeben bzw. entzogen; offene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
15. Haftung (B2B)
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen, außer in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Absatz 1.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Eine Garantie wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt.
16. Höhere Gewalt und Störungen
Ereignisse außerhalb vernünftiger Kontrolle (z. B. Netzausfälle, Plattformstörungen, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemiefolgen) befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht, soweit sie die Leistung unmöglich oder unzumutbar machen. Die Parteien informieren sich unverzüglich.
17. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer kann diese AGB für künftige Leistungen anpassen, wenn gesetzliche Änderungen oder sachliche Gründe dies erfordern. Bei laufenden Verträgen wird die Praxis über wesentliche Änderungen informiert; widerspricht sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die neuen AGB als angenommen, sofern darauf in der Mitteilung hingewiesen wurde. Widerspricht die Praxis, können beide Seiten den betroffenen Vertrag außerordentlich zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung beenden.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist die Praxis Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist — soweit zulässig — Gerichtsstand Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.