Rechtliches
Cookie- und Speicher-Hinweis
Arbeitsentwurf. Diese Texte müssen vor bezahlter Kundenarbeit von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden. Fehlende Firmendaten und branchenspezifische Regeln (u. a. HWG, DSGVO, KI) lassen sich durch eine Vorlage nicht vollständig schließen.
Stand: September 2026 · Anbieter: Mohammad Douba, handelnd unter DOUBATECH
1. Keine Tracking-Cookies
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2. Technisch nötige Speicherung im Browser
Für das Cinema-Intro wird derzeit kein dauerhaftes localStorage-Flag gesetzt; das Intro kann bei jedem Besuch kurz erscheinen. Es werden keine Nutzerprofile daraus gebildet.
Das Kontaktformular sendet die eingetragenen Angaben an die eigene Serverfunktion
/api/inquiry. Es wird dafür kein Tracking-Cookie gesetzt.
3. Selbst-Check
Beim Selbst-Check wird die eingegebene Angabe (Praxisname/Ort oder Website-Adresse) an die eigene
Serverfunktion /api/check gesendet. Diese Funktion sucht ggf. keyless nach einer
öffentlichen Website und liest deren HTML. Es werden keine Tracking-Cookies dafür gesetzt. Details:
Datenschutz.
4. Hosting
Beim Aufruf kann der Hoster (Vercel) technisch notwendige Verbindungsdaten in Server-Logs verarbeiten.
5. Änderungen
Werden später Tracking-Cookies oder externe Dienste eingeführt, wird dieser Hinweis aktualisiert.